ÜBERSICHT: Wer wir sind – Vorstand – Mitglieder – Chronik – Kleinostheim – Satzung
Wer wir sind - Was wir machen
Let`s go – jeder Schritt hält fit…
mit dieser Aufforderung begrüßen wir Sie bei der Spessartbund Ortsgruppe Kleinostheim. Wir bieten Ihnen abwechslungsreiche Wanderungen als ganzheitliches Fitnessprogramm ohne Leistungsdruck und in einer harmonischen Gemeinschaft. Unsere Mitglieder sind sehr aktiv und der Heimat und dem Spessartbund treu verbunden.
Wir bieten Ihnen u.a.
sorgfältig ausgewählte, abwechslungsreiche und gut geführte Wanderungen für jede Kondition in die schönsten Gebiete der näheren Heimat, Spessart, Kahlgrund, Kinzigtal, Odenwald, Sinngrund, u.v.a.;
Weinwanderungen und Buswanderfahrten z.B. für Touren auf dem Rheinsteig, Mehrtagestouren in die schönsten deutschen Wandergebiete, geführte Stadtbesichtigungen, Vereinsfeste, u.v.m.
jeden 2. Donnerstag im Monat Wanderangebote speziell für Aktivsenioren;
ca. 42 km von unserem Wegewartteam hervorragend markierte und gepflegte Wanderwege rund um Kleinostheim;
die Sicherheit beim Wandern in der Gruppe mit ausgebildeten Wanderführern und viel Spass beim geselligen Beisammensein in einer kontaktfreudigen Wandergemeinschaft.
Testen Sie unser Angebot. Gastwanderer sind jederzeit willkommen und bei den angebotenen Wanderungen auch als Nichtmitglied versichert.
Rettet die Bienen!
Unser Vorstand
1. Vorsitzende: Maria Arnold
06027-9559
Spessartbund-Kleinostheim@online.de
2. Vorsitzender: Wolfgang Lippert
06027-8212
Wolfgang.Lippert@t-online.de
Schriftführerin: Marliese Grammig
06027-9287
GrammigM@web.de
Kulturwartin: Luzia Wombacher
06027-5242
L-WWombacher@t-online.de
Wegewart: Peter Höfler
06027-6712
Peter.Hoefler0655@t-online.de
Kassenwärtin: Anneliese Höfler
06027-6712
anneliese.hoefler@t-online.de
Hüttenwart: Hans Schlembach
06021-73932
HE-Schlembach@t-online.de
Seniorenwart: Edgar Sickenberger
06027-9456
edgar.sickenberger@gmx.de
Unsere Mitglieder
Stand 1. Januar 2020
Chronik der Ortsgruppe Kleinostheim
Die Spessartbund Ortsgruppe Kleinostheim ist am 28.November 1933 im Gasthaus Weißes Ross nach einer Flurbegehung auf Anregung von Lehrer und Gemeinderat Georg Keimel gegründet worden. Wanderfreund Keimel, bekannt als der Verfasser des Spessartbund-Wanderliedes, konnte 17 Männer zur Gründung der Ortsgruppe gewinnen.
Vereinszweck war und ist die Pflege des Wanderns, das Anlegen von Wanderwegen, der Schutz von Natur, Landschaft und Brauchtum und die Pflege der Geselligkeit. Die Mitglieder sind der Heimat und dem Spessartbund treu verbunden. Die Ortsgruppe ist eingetragener Verein und als gemeinnützig anerkannt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag inkl. Versicherung beträgt 24 Euro.
Heute zählt der Wanderverein 216 Mitglieder (Stand 1/2019). Der Anteil der aktiven Wanderfreunde liegt ebenso wie der Frauenanteil bei rd. 65 %. Die Ortsgruppe zeichnet sich durch die sehr rege Beteiligung ihrer Mitglieder bei den Wanderungen und ein harmonisches, geselliges Vereinsleben aus.
Unsere Heimat - Kleinostheim
Kleinostheim, im Landkreis Aschaffenburg, hat eine über tausendjährige Geschichte und zählt zugleich zu den modernen Gemeinden am bayerischen Untermain. Am Fuße des Spessart und am Ufer des Main gelegen, begegnet man hier der Verbindung zwischen bayerischer Lebensart mit hohem Freizeitwert, attraktiver Landschaft und kulturellem Reichtum mit den Pulsschlägen der Stadt Aschaffenburg und der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main. Die Lage an den Autobahnen A3 und A45, ein dicht vertakteter öffentlicher Personennahverkehr und ca. 25 Minuten zum Rhein-Main-Flughafen sichern hervorragende Verkehrsanbindungen.
Die Wege in Spessart und Odenwald sind von hier aus kurz. Radeln, Wandern, Kulinarik, Kultur und Wellness bilden die Säulen der Freizeitangebote im Naturpark Spessart, zu dem Kleinostheim gehört. Der Radweg entlang des Mains ist ein Magnet, nicht minder die weiteren Radwanderwege am bayerischen Untermain, sei es auf flachen oder auf bergigen Strecken – stets begegnet man hier einer gepflegten Naturlandschaft. Und mancherorts lockt auch eine Zeitreise in die Vergangenheit.
Die Siedlung „Ozenheim“ wurde urkundlich erstmals 975 nachgewiesen, als in einer Schenkung Abgaben aus dem Ort an das Kollegiatstift St. Peter und Alexander abgetreten wurden (heute die Stiftskirche in Aschaffenburg). Die daraus resultierende Bindung an das Aschaffenburger Stift und damit an das Erzbistum Mainz hatte über 800 Jahre Bestand. 1803 wurde das Erzstift Mainz als Staat aufgelöst und damit endete auch die Zugehörigkeit Kleinostheims zum Kurfürstentum.
Nach kurzer Eingliederung in das Fürstentum Aschaffenburg und später in das Großherzogtum Frankfurt wurde 1814 der bayerische König Oberhaupt der Kleinostheimer. Über viele Jahrhunderte war Kleinostheim ein Bauerndorf, das bis etwa 1850 auf das Gebiet zwischen der Haaggasse und Main beschränkt blieb. Dies änderte sich mit dem Bau der Eisenbahn und des Bahnhofs, der 1854 eröffnet wurde. Das Dorf dehnte sich aus und zahlreiche Einwohner fanden bei der Eisenbahn Arbeit.
Am 21. Januar 1945 wurde durch einen Bombenangriff ein Teil des Ortes zerstört (rund 100 Häuser wurden vernichtet oder schwer beschädigt) und 61 Menschen fanden den Tod. Nach dem 2. Weltkrieg stieg die Einwohnerzahl von rund 3.000 auf heute weit über 8.000. In neuen Ortsteilen wie z.B. Waldstadt und Wingert fanden sie Platz.
Unser Wandergebiet - Die Rückersbacher Schlucht
Seit 1933 betreut der Wanderverein Spessartbund Kleinostheim die Wegemarkierungen im Gebiet um die Rückersbacher Schlucht.
Wegewart Peter Höfler und Hüttenwart Hans Schlembach sorgen durch ständige Kontrollen und Ausbesserungsarbeiten am örtlichen Wegenetz und den Wanderzeichen für den sehr guten Zustand der von betreuten Wanderwege.
Insgesamt sind 42 km zu überprüfen und instandzuhalten.
Die beiden Schutzhütten sind nach den umfassenden Reparaturarbeiten nun auch wieder in einem hervorragendem Zustand.
Für weitergehende Informationen über unsere Heimat und unser Wandergebiet bitte [HIER KLICKEN].
Unsere Satzung
Hier auszugsweise die wichtigsten Punkte aus der Satzung vom 27.03.1987 (Stand: 09.01.1999)
§ 1 Name und Sitz
Der am 28. November 1933 in Kleinostheim gegründete Verein führt den Namen
Spessartbund-Ortsgruppe Kleinostheim 1933 e.V.
und hat seinen Sitz in Kleinostheim. Er ist Mitglied des SB AB und im Vereinsregister beim AG – Registergericht – Aschaffenburg unter Nr. VR 749 eingetragen.
§ 2 Zweck, Aufgaben
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Wanderns, insbesondere des Jugend-, Familien- und Seniorenwanderns.
Der Verein widmet sich dem Naturschutz, der Anlage, Pflege und Unterhaltung von Einrichtungen und Wanderwegen im Rahmen der vom SB gegebenen Richtlinien.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch planmäßiges, geordnetes Wandern, Anlage und Unterhaltung von Wegemarkierungen, Pflege des heimatlichen Brauchtums.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede unbescholtene Person über 18 Jahre werden. Personen unter 18 Jahren können Mitglied der Jugendgruppe werden. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt aus dem Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten; die Mitgliedschaft endet mit dem lfd. Kalenderjahr.
§ 4 Beitrag
Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe duch die Mitgliederversammlung festgelegt wird. Ist ein Mitglied seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen, kann es vom Verein ausgeschlossen werden.
§ 5 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind der Vorstand, der Vereinsausschuss und die Mitgliederversammlung.
§ 6 Vorstand, Vereinsausschuss
Die Leitung des Vereins nehmen der Vorstand und der Vereinsausschuss wahr.
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer und dem Wanderwart.
Der Vereinsausschuss besteht aus dem Vorstand, dem Jugendwart, dem Wegewart, dem Kulturwart, dem Werbe- und Pressewart, dem Naturschutzwart, dem Hüttenwart, den Kassenprüfern. Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB. Der 1. Vorsitzende beruft und leitet die Mitgliederversammlungen, die Sitzungen des Vorstandes und des Vereinsausschusses. Der Vorstand und der Vereinsausschuss werden von der MGV auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.
§ 7 Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Eine ordentliche MGV findet alljährlich im Januar statt. Hierzu sind die Mitglieder durch einmalige Veröffentlichung in den „Kleinostheimer Mitteilungen“ einzuladen. Die Einladungen sind mindestens eine Woche vorher bekanntzugeben. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen.
Eine außerordentliche MGV ist einzuberufen:
a) wenn der Vorstand oder der Vereinsausschuss es beschließen oder
b) wenn mindestens 1/3 aller Mitglieder dies verlangt.
Die MGV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Satzungsänderungen können nur mit 2/3 – Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
Anträge zur Behandlung in der MGV müssen mindestens 3 Tage vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht sein.
Über die Beschlüsse in allen Versammlungen und Ausschusssitzungen ist eine Niederschrift zu führen, die vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
Die MGV wählt den Vorstand und den Vereinsausschuss.
Die Versammlung nimmt den Jahresbericht des Vorstandes und des Ausschusses entgegen und entscheidet über die Entlastung.
§ 8 Kassenprüfung
Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch die von der MGV gewählten Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der MGV einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassenwartes.
§ 9 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens zu diesem Zweck einberufene MGV, zu welcher jedes Mitglied mit Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen ist, mit wenigstens Dreiviertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins nach Erfüllung bestehender Verpflichtungen an die Gemeinde Kleinostheim, die dieses Vermögen unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zuzuführen hat oder bei Neugründung eines Vereins gleicher Zielsetzungen an diesen neuen Verein zu übergeben hat.
Wer mit nichts rechnet, hat sich verzählt.
Wer mit nichts rechnet, hat sich verzählt.